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Krankmeldung: Wie melde ich mich richtig krank?

DorothyBordeaux, May 31, 2025December 20, 2023

Wenn ich krank bin, ist es wichtig, sich richtig krankzumelden. Die zügige Mitteilung an den Arbeitgeber ist entscheidend, damit dieser entsprechend planen und möglicherweise eine Vertretung organisieren kann. Die Krankmeldung sollte daher so früh wie möglich erfolgen, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich krankzumelden, wie zum Beispiel per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp. Je nach Betrieb kann die Form der Krankmeldung unterschiedlich geregelt sein. Auch die Dauer der Krankmeldung und die erforderlichen Unterlagen können variieren. Es ist wichtig, die geltenden Regeln im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu beachten. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Die Krankmeldung sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich krankzumelden, wie Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
  • Die geltenden Regeln im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung beachten.
  • In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen können drohen, wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt.
Korrekte Krankmeldung Fehlerhafte Krankmeldung
Wer? Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder Familienmitglied Keine Angabe
Grund? Angabe des Krankheitsgrundes Keine Angabe
Dauer? Angabe der voraussichtlichen Krankheitsdauer Keine Angabe
Arztbesuch? Angabe, ob man zum Arzt gehen wird oder zu Hause auskuriert Keine Angabe
Attest? Angabe, dass man bei längerer Krankheit erneut meldet und ein ärztliches Attest vorlegt Keine Angabe

Krankmeldung per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp

In den meisten Betrieben melden sich Beschäftigte telefonisch beim Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleitenden, krank. Der Anruf sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen und den Grund für die Krankmeldung sowie die voraussichtliche Dauer enthalten. Es ist wichtig, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren.

Alternativ kann man sich auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden, sofern dies im Betrieb erlaubt ist. Bei der Krankmeldung per E-Mail, SMS oder WhatsApp sollte man einen förmlichen Ton verwenden und alle relevanten Informationen angeben. Es ist wichtig, die geltenden Regeln im Betrieb zu beachten und den Arbeitgeber darüber zu informieren, wie man sich krankmeldet.

Die rechtzeitige Krankmeldung per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp ermöglicht eine effiziente Planung seitens des Arbeitgebers und gegebenenfalls die Organisation einer Vertretung. Es ist daher wichtig, die gewählte Form der Krankmeldung und deren Details mit dem Unternehmen abzustimmen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Krankmeldung per Telefon

Die Krankmeldung per Telefon ist eine gängige und schnelle Methode, um den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Man sollte vor Arbeitsbeginn telefonisch den Arbeitgeber kontaktieren und den Grund für die Krankmeldung sowie die voraussichtliche Dauer angeben. Es ist wichtig, den Anruf höflich und respektvoll zu gestalten. So kann eine klare Kommunikation gewährleistet werden.

Krankmeldung per E-Mail, SMS oder WhatsApp

Sofern im Betrieb erlaubt, kann man sich auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden. Hierbei ist es wichtig, einen förmlichen Ton zu verwenden und alle relevanten Informationen anzugeben. In der E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht sollte der Grund für die Krankmeldung sowie die voraussichtliche Dauer deutlich kommuniziert werden. Es ist ratsam, vorherige Absprachen oder Vorgaben des Unternehmens zu beachten, um die richtige Kommunikationsweise zu gewährleisten.

Krankmeldung per Telefon Krankmeldung per E-Mail Krankmeldung per SMS Krankmeldung per WhatsApp
Telefonisch den Arbeitgeber informieren Formelle E-Mail an den Arbeitgeber senden Kurze SMS an den Arbeitgeber schicken Nachricht über WhatsApp an den Arbeitgeber schreiben
Grund für die Krankmeldung nennen Grund für die Krankmeldung in der E-Mail angeben Grund für die Krankmeldung in der SMS erwähnen Grund für die Krankmeldung in der WhatsApp-Nachricht mitteilen
Voraussichtliche Dauer der Krankheit angeben Voraussichtliche Dauer der Krankheit in der E-Mail angeben Voraussichtliche Dauer der Krankheit in der SMS erwähnen Voraussichtliche Dauer der Krankheit in der WhatsApp-Nachricht mitteilen

Krankschreibung per Telefon und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 7. Dezember 2023 ist es wieder möglich, sich per Telefon vom Arzt krankschreiben zu lassen. Dies gilt nicht nur für Erkältungskrankheiten, sondern auch für andere Erkrankungen wie Magen-Darm-Infekte. Die telefonische Krankschreibung ist auf fünf Kalendertage begrenzt und setzt voraus, dass der Patient bereits bekannt ist und keine schwerwiegende Symptomatik vorliegt. Die Krankschreibung per Telefon kann nicht verlängert werden, für eine Folgebescheinigung muss man die Praxis aufsuchen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Diese wird elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, sodass man die Krankmeldung nicht mehr einreichen muss. Es ist wichtig, sich bei längerer Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich bescheinigen zu lassen und die geltenden Regeln zu beachten.

Rechte und Pflichten bei Krankmeldung und Krankschreibung

Bei einer Krankmeldung haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten. Als Arbeitnehmer bin ich gesetzlich verpflichtet, meinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, dass ich arbeitsunfähig bin und voraussichtlich wie lange diese Arbeitsunfähigkeit andauern wird. Am besten erfolgt die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn. Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung kann mein Arbeitgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Es steht meinem Arbeitgeber auch das Recht zu, Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit zu haben und gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten. Es ist wichtig, die geltenden Rechte und Pflichten bei der Krankmeldung zu kennen und zu beachten, um mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Als Arbeitgeber hat mein Arbeitgeber das Recht, über meine Arbeitsunfähigkeit informiert zu werden und gegebenenfalls einen ärztlichen Nachweis zu verlangen. Er kann auch Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit haben und den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, um diese Zweifel zu klären. Bei einer längeren Krankheit kann mein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen. Es ist daher wichtig, mich als Arbeitnehmer meiner Pflicht bewusst zu sein, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu melden und die geltenden Regeln einzuhalten. Dadurch wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und Streitigkeiten vermieden.

Um sicherzustellen, dass ich meine Rechte als Arbeitnehmer wahre, ist es ratsam, mich vorab über die genauen Vereinbarungen zur Krankmeldung bei meinem Arbeitgeber zu informieren. Es kann auch sinnvoll sein, im Falle einer längeren Krankheit das Gespräch mit meinem Arbeitgeber zu suchen und über mögliche Lösungen zu sprechen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben das gemeinsame Ziel, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Indem ich meine Rechte und Pflichten bei der Krankmeldung und Krankschreibung kenne und respektiere, trage ich zu einem positiven Arbeitsklima bei und sorge für ein vertrauensvolles Miteinander.

FAQ

Wie melde ich mich richtig krank?

Wenn Sie krank sind, ist es wichtig, sich richtig krankzumelden. Die zügige Mitteilung an den Arbeitgeber ist entscheidend, damit dieser entsprechend planen und möglicherweise eine Vertretung organisieren kann. Die Krankmeldung sollte daher so früh wie möglich erfolgen, idealerweise vor Arbeitsbeginn.

Was sind die W-Regeln beim Krankmelden?

Die W-Regeln sind wichtige Richtlinien, die beim Krankmelden beachtet werden sollten. Es ist wichtig, anzugeben, wer Sie sind (Arbeitnehmer/in oder Familienmitglied), den Grund für die Krankmeldung und wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Sie sollten auch angeben, ob Sie zum Arzt gehen oder sich zu Hause auskurieren möchten. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert, geben Sie an, dass Sie sich erneut melden werden und ein ärztliches Attest vorlegen.

Wie kann ich mich per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden?

In den meisten Betrieben melden sich Beschäftigte telefonisch beim Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleitenden, krank. Alternativ kann man sich auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden, sofern dies im Betrieb erlaubt ist. Bei der Krankmeldung per E-Mail, SMS oder WhatsApp sollten Sie einen förmlichen Ton verwenden und alle relevanten Informationen angeben.

Wie funktioniert die Krankschreibung per Telefon und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Seit dem 7. Dezember 2023 ist es wieder möglich, sich per Telefon vom Arzt krankschreiben zu lassen. Dies gilt für verschiedene Erkrankungen, jedoch ist die telefonische Krankschreibung auf fünf Kalendertage begrenzt. Für eine Folgebescheinigung müssen Sie die Praxis aufsuchen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Diese wird elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, sodass Sie die Krankmeldung nicht mehr einreichen müssen.

Was sind die Rechte und Pflichten bei Krankmeldung und Krankschreibung?

Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Krankmeldung sollte idealerweise vor Arbeitsbeginn erfolgen. Arbeitgeber können je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Arbeitgeber haben das Recht, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu haben und gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einzuschalten. Bei längerer Krankheit kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen.

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